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   BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09   

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https://dejure.org/2010,14042
BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09 (https://dejure.org/2010,14042)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 2 B 119.09 (https://dejure.org/2010,14042)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 2 B 119.09 (https://dejure.org/2010,14042)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der Kürzung von Sonderzuwendungen eines Ruhestandsbeamten des Bundes; Vertrauen eines Beamten in die ungekürzte Gewährung der Versorgungsbezüge einschließlich der Sonderzuwendung aus dem Fortbestand der Rechtsgrundlage für die ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der Kürzung von Sonderzuwendungen eines Ruhestandsbeamten des Bundes; Vertrauen eines Beamten in die ungekürzte Gewährung der Versorgungsbezüge einschließlich der Sonderzuwendung aus dem Fortbestand der Rechtsgrundlage für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09
    Vielmehr könnte der betroffene Beamte in einem solchen Fall die gerichtliche Feststellung erwirken, dass eine amtsangemessene Besoldung bzw. Versorgung nicht mehr gegeben ist, um den Gesetzgeber zum Tätigwerden zu veranlassen (Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 2 B 81.09 - m.w.N.; Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94; st. Rspr., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 u.a.).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte,

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09
    Vielmehr könnte der betroffene Beamte in einem solchen Fall die gerichtliche Feststellung erwirken, dass eine amtsangemessene Besoldung bzw. Versorgung nicht mehr gegeben ist, um den Gesetzgeber zum Tätigwerden zu veranlassen (Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 2 B 81.09 - m.w.N.; Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94; st. Rspr., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 u.a.).
  • BVerwG, 15.04.2010 - 2 B 81.09

    Kürzung von Sonderzahlungen durch den Dienstherrn; amtsangemessene Alimentation

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09
    Vielmehr könnte der betroffene Beamte in einem solchen Fall die gerichtliche Feststellung erwirken, dass eine amtsangemessene Besoldung bzw. Versorgung nicht mehr gegeben ist, um den Gesetzgeber zum Tätigwerden zu veranlassen (Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 2 B 81.09 - m.w.N.; Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94; st. Rspr., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 u.a.).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 2 B 119.09
    Es kann insbesondere nicht auf Art. 33 Abs. 5 GG gegründet werden, weil die jährliche Sonderzuwendung erst nach 1949 Eingang in das Beamtenrecht gefunden hat und deshalb nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt, die der freien Disposition des Gesetzgebers entzogen sind (vgl. noch BVerfG, Beschluss vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, DRiZ 1968, 20).
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